Flora und Fauna

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Ludwig Fingerhut

Naturwaldreservate

Im Burgenland gibt es acht - als Naturwaldreservate - ausgewiesene Waldgebiete. Zwei davon liegen auf Donnerskirchner Hotter. Das Naturwaldreservat „Wulkamündung“ wurde im Jahr 1998 in die Liste der schützenswerten Gebiete aufgenommen. Ebenfalls im Jahr 1998 kam das Naturwaldreservat „Teufelsgraben“ dazu. Waldeigentümer ist in beiden Fällen die Fürst Esterhazy´sche Privatstiftung Schloss Eisenstadt.

Die Überprüfung beider Waldbestände hat die Forstliche Versuchsanstalt Wien durchgeführt. Die Aufnahme in das österreichische Netz von Naturwaldreservaten erfolgte durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.

Naturwaldreservat „Wulkamündung“

(Begrenzungen: Golfplatz und Mühlbach)

Das Naturwaldreservat liegt im „Natur- und Landschaftsschutzgebiet Neusiedlersee und Umgebung“ und weist eine Fläche von 17,5 Hektar auf.

Die „Waldgesellschaft“ ist dem Bruchweiden-Ufergehölz zuzuordnen. Außer der Jagd und der Fischerei ist im Schutzgebiet keine wirtschaftliche Nutzung gestattet.

Den frühesten Beleg über das Waldgebiet stellt ein Luftbild aus dem Jahre 1957 dar. Demnach wurde damals der Großteil des heutigen Reservats landwirtschaftlich genutzt. Deutlich erkennbar sind Streifenfluren und Wiesen. Entlang des mäanderförmigen Altarms dürften Bäume angepflanzt worden sein. Demnach hat sich früher an der Wulka kein Baumbestand befunden. Auf einer Luftbildkarte von 1985 ist erstmals ein geschlossener Waldbestand sichtbar, der sich in den Jahren bis heute noch stärker ausgebreitet hat.

Das Naturwaldreservat ist der Lebensraum zahlreicher Vogelarten und wegen fehlender Unterstandsmöglichkeiten in der näheren Umgebung auch der Rast-, Schlaf- und Nahrungsplatz für viele Gastarten von Vögeln.

Das Naturwaldreservat eignet sich als Schwerpunktreservat sehr gut für wissenschaftliche Forschungen.

Naturwaldreservat „Teufelsgraben“

Lage: Katastralgemeinde Parzelle 4864; ÖK 78, Rust; Revierkarte Abteilung 49;

Seehöhe ca. 260 m bis 320 m

Die „Waldgesellschaften“ sind dem Wimperseggen-Buchenwald und dem Drahtschmielen-Eichenwald zuzuordnen. Mit Ausnahme der Jagd ist im Naturwaldreservat jede forstwirtschaftliche Nutzung, insbesondere die Entnahme von Bäumen, untersagt. Die vorhandenen Wege wurden aufgelassen und dürfen seither nicht mehr befahren werden.

Mit einer Fläche von knapp über 10 Hektar entspricht das Naturwaldreservat einer Naturwaldzelle. Beim Waldbestand handelt es sich um einen Buchen-Mischbestand am östlichsten Rand des Verbreitungsgebietes der Rotbuche.

Beigemischt sind Hainbuche und Linde, sowie Eiche und Ahorn, vereinzelt kommen Vogelkirschen und Mehlbeeren vor. Das Vorkommen der Ulme konzentriert sich auf nur eine Stelle im Naturwaldreservat. Bei der früheren Bewirtschaftung wurde die Ausschlagfähigkeit von Eiche, Linde und Hainbuche genutzt. Alterszählungen ergaben einen Altersrahmen der Bäume von 70 bis 90 Jahren.

Laut geologischer Karte der Republik Österreich, Blatt 78, besteht der Untergrund im gesamten Naturwaldreservat aus dem mehrere Meter mächtigen Verwitterungslehm des Leithagebirges.

Naturschutz

Naturschutz ist ein wesentlicher Teil des Umweltschutzes und insofern verantwortlich für den Schutz von seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten.

Ziel des Naturschutzes und des Naturschutzrechtes ist ein ganzheitlicher Schutz, der u.a. auch die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft erfasst.

Da der Mensch durch sein vorwiegend ökonomisches Wirken zur Gefährdung der schützenswerten Bestandteile der Natur beiträgt, wird auch an jeden einzelnen Bürger appelliert, die Natur zu pflegen und zu schützen und seine Lebensgrundlage nicht mutwillig zu zerstören.

Durch ein Naturschutzgesetz aus dem Jahre 1990 und durch entsprechende Novellierungen sind die gesetzlichen Grundlagen auf einen zeitgemäßen Stand gebracht.

Durch die Zugehörigkeit zur Europäischen Gemeinschaft gelten für uns selbst­verständlich auch internationale Richtlinien.

Als Europaschutzgebiete - Natura 2000-Gebiete - sind für uns der Neusiedler See und das Nordöstliche Leithgebirge von größter Bedeutung.

Als Teil der Kleinen Ungarischen Tiefebene grenzt das Neusiedler See-Gebiet unmittelbar an den Ostrand der Zentralalpen. Im Kreuzungspunkt der pannonischen und alpinen Großlandschaften treffen Tier- und Pflanzenarten unterschiedlicher Herkunft aufeinander. Von den Abhängen des Leithagebirges bis zu den weiten Ebenen des pannonischen Raumes weist das Gebiet eine große Vielfalt unterschiedlicher Lebensräume und den verschiedensten Tier- und Pflanzen­gesellschaften auf.

Im gesamten Burgenland gelten folgende Tiere als gänzlich geschützt. Sie dürfen weder beunruhigt, gefangen noch getötet werden:

Fledermäuse, Igel, Steppenstreifenmaus, Siebenschläfer, Haselmaus, alle einheimischen nicht jagdbaren Vögel, alle Arten von Eidechsen, die Blindschleiche, alle Nattern, die Spitzkopfotter, alle Kröten und Unken, Laubfrosch, Molche und Salamander, Nasen- und Sägeschnecken, Apollofalter, Mondhornkäfer, Skolopender und Südrussische Tarantel.

Bei den Pflanzen gibt es vollkommen geschützte Arten. Sie dürfen nicht gepflückt werden.

Trollblume, Küchenschelle, Frühlingsadonis, Seerose, Sonnentau, Zwergmandel, Seidelbast, Steinröserl, Diptam, Taglilie, Hundszahn, Schachblume, Türkenbund, Frauenschuh, alle Knabenkräuter und deren Verwandte

Teilweise geschützt sind:

Palmkätzchen, Gemeine Schneerose, Geißbart, Himmelschlüssel, Maiglöckchen, Serpentinfarn, Eibe, Wacholder, Grüne Schneerose, Akelei, Waldwindröschen, Hauswurz, Felsenbirne, Primel, Zyklame, Fingerhut, alle Enzianarten, Sommer­knotenblume, Schwertlilie, Federgras, Pfriemengras, Schneeglöckchen

Von diesen darf ein kleiner Handstrauß (Menge zwischen Daumen und Zeigefinger) für den persönlichen Gebrauch gepflückt werden.

Für unsere sensible Region ist die Einhaltung Internationaler Richtlinien - wie Ramsar-Konvention (Schutz der Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel), Alpenkonvention (Schutz der natürlichen Ökosysteme), Berner Konvention (Schutz von überregional gefährdeten Tier- und Pflanzenarten), Washingtoner Artenschutzübereinkommen (regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen), Bonner Konvention (Schutz wandernder Tierarten) - von größter Bedeutung, denn nur so kann gewährleistet werden, dass künftige Generationen ein „Welterbe“ antreten können, auf das sie stolz sind.

Die Top 10 der vom Aussterben bedrohten Tierarten (Nordburgenland)

1. Ziesel (Spermophilus citellus)
Kommen heute nur noch in wenigen Trockenrasenbeständen vor. Die Kolonien bestehen aus wenigen Individuen und sind nur durch die Herstellung eines "kurzrasigen" Verbindungsnetzes langfristig zu retten.

2. Großtrappe (Otis tarda)
Fortpflanzungserfolg und Bestandsentwicklung hängen von speziellen Artenschutzmaßnahmen ab (Schutz der Gelege, Schutz vor Störungen, Beobachtung). Bedrohung durch: Überlandleitungen, Windschutzstreifen, Windkraftanlagen, illegale Jagd.

3. Wiesenotter (Vipera ursinii)
Das Hauptverbreitungsgebiet ist die Ungarische Tiefebene. Bei uns gibt es nur noch einige wenige Restexemplare. Im Fall von Nachweisen der Wiesenotter wären extensive Beweidung der betreffenden Flächen zu fordern. (Ansiedlungsprojekt - ORF 2009/2010)

4. Wachtelkönig (Crex crex)
Der Fortbestand in unseren Breiten ist durch die Anlage von Feuchtbrachen, Wiedervernässung und Beobachtung zu gewährleisten.
5. Donaukammmolch (Triturus dobrogicus)
Eine auch im Seewinkel vorkommende Molchart, deren Aussterben vor allem durch die Erhaltung und Restaurierung von Laichgewässern sowie eine ständige Beobachtung der Bestände verhindert werden kann.
6. Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)
Ehemalige Vorkommen sind entweder erloschen oder auf wenige kleine bis kleinste Reste reduziert. Es fehlt an entsprechenden Schutzmaßnahmen, um ein Aussterben dieser Art zu verhindern.
7. Langflügelfledermaus (Miniopterus schreibersii)
Ein dramatischer Bestandsrückgang durch Vernichtung wichtiger Fortpflanzungsquartiere, Änderung des Klimas und der Zuflugsmöglichkeit der Überwinterungshöhlen sowie großflächiger Vernichtung von Waldschädlingen mit Pestiziden. Ein wirksames Schutzprogramm müsste gemeinsam mit den Nachbarländern erarbeitet werden.

8. Kleines Mausohr (Myotis oxygnatus)
Die Population ist im Zuge der Aufgabe der Beweidung im pannonischen Flach- und Hügelland dramatisch zurückgegangen. Im Burgenland sind keine Winterquartiere mehr bekannt. Das Schutzprogramm müsste ähnlich wie bei der Langflügelfledermaus aussehen.
9. Ährenmaus (Mus spicilegus)
Eine im Nordburgenland vorkommende Maus, die ihre Ansprüche nur noch in Wildäckern, jungen forstlichen Anpflanzungen oder in Unkrautfluren am Rande von Kies,- Sand- und Lehmgruben vorfindet.
10. Steppeniltis (Mustela eversmannii)
Das dem Jagdgesetz unterliegende Tier ist nur durch ein entsprechendes Artenschutzprojekt vor dem Aussterben zu bewahren.